Corona, Macher, Wuppertaler… Shit happens!

Die ganzjährige Geburtstagsfeier zu „Engels 2020“ muss leider ausfallen. Und Corona-Partys sind verboten! Hohes Bußgeld bei Verstoß gegen Coronavirus-Regeln in NRW. Ein Katalog listet Ordnungswidrigkeiten auf. Alle anderen Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und mit einem Bußgeld nach Regelsatz zu belegen. Dazu zählen: Verstoß gegen Hygieneregeln in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen trotz Vorhandenseins des notwendigen Materials – 2000 Euro / Verstoß gegen das Besuchsverbot (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser) – 200 Euro / Nichtbeachtung von Schutzmaßnahmen und Hygieneunterweisung in Krankenhäusern, Pflege- und medizinischen Einrichtungen – 800 Euro / Öffnung von Mensen oder Cafeterien in solchen Einrichtungen – 2000 Euro / Öffentlichen Veranstaltungen wie Vorträge oder Lesungen in diesen Einrichtungen  – 400 Euro / Betrieb von Discothek, Bar, Club, Kino, Museen oder einer sonstigen Kultureinrichtung, Fitness- oder Sonnenstudio, Spielbank, Wettbüro, Bordell, etc., Öffnen von Tierparks, Spezialmärkten o.ä. – 2000 bis 5000 Euro / Einlass von Privatkunden in Bau- und Gartenbaumärkte, Blumenläden ohne entsprechende Schutzvorkehrungen – 2000 Euro / Organisation von Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften – 1000 Euro / Missachtung von Schutzauflagen in Bibliotheken – 1000 Euro / Überschreitung der Personenzahl in Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien 500 bis 1000 Euro Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften – 250 Euro / Verstoß gegen Grundsatz der kontaktlosen Abholung bestellter Waren – 500 Euro / Verstoß gegen das Verkaufsverbots in Läden mit gemischtem Sortiment – 2.000 Euro / Verstoß gegen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln in geöffneten Betrieben – 1000 Euro / Vorhalten von Übernachtungsangeboten – 4.000 Euro / Betrieb einer gastronomischen Einrichtung, die nach der Verordnung geschlossen sein muss – 4.000 Euro / Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören – 200 Euro / Picknick – 250 Euro / Grillen – 250 Euro // Die Regelungen gelten für den ersten Verstoß, sind bei Folge- oder mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln.

Auf die Corona-Krise künstlerisch nicht zu reagieren – unverzeihlich.